Wussten Sie, dass knapp die Hälfte der zwischen 30 und 39-jährigen Bewohner der Stadt Zürich heute kein Stimmrecht besitzen? Insgesamt beträgt der Ausländeranteil knapp 33% in der Stadt Zürich.

Es ist daher zu begrüssen, dass der Stadtrat das Thema grundsätzlich aufnimmt – in den letzten Wochen und Monaten wurde verschiedentlich auf diese Problematik des Demokratiedefizits hingewiesen, zu Recht. So ist das Demokratiedefizit dadurch nicht nur erkannt, es wird auch mit diesem Anstoss nach Lösungen gesucht. Denn eine Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn möglichst alle bzw. viele an den politischen und gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen

Nur so kann verhindert werden, dass das System grundsätzlich nicht infrage gestellt wird und damit auch die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet wird – samt Minderheiten in jeglicher Hinsicht.

Um dem Entgegenzuwirken steht man in der Pflicht über verschiedene Instrumente möglichst die gesamte Bevölkerung miteinzubeziehen.

Quartierveranstaltungen im Sinne von Partizipation der Bevölkerung bei Projekten in diesen Quartieren

Bevölkerungsantrag von 2018, bei dem die FDP-Fraktion ach gemeinsam mit fast allen anderen hier einfordert, dass Ausländer und Jugendliche ein Antragsrecht haben

Abschaffung von Kostenhindernissen für unter 25-jährige bei der Einbürgerung.

Gleichberechtigte Partizipation geschieht eigentlich nur über den Schweizer Passt, das ist auch ein klares Bekenntnis der Person zum Land.

Deshalb sollte in erster Linie insbesondere sowohl die Diskussion über Einbürgerungen geführt werden – dazu gibt es eine Interpellation – als auch Hindernisse weiter abgebaut werden.

Das Ausländerstimmrecht löst hier «nur» ein kommunales Problem, nicht aber ein grundsätzliches Demokratiedefizit. Eine grössere Diskussion darüber, wie dieses grundsätzliche Problem gelöst werden kann, ist nötig. Die verschiedenen Mittel dazu sollten berücksichtigt werden.

Die konkrete Forderung ist für mich persönlich ebenfalls problematisch, denn es berücksichtigt auch solche mit einem B-Ausweis. Die Wohnsitzfrist von 2 Jahren macht es nicht besser.

In einem politischen Prozess sollen teilnehmen – wenn dann auch auf kommunaler Ebene – die Menschen sich mit der Kommune identifizieren können und nicht aus einem völlig kurzen Interesse hier sind. Der Ausweis B genügt hier nicht.

Es bleibt offen wie der Stadtrat dies dann auch umsetzen will und der Stadtrat bereits eine Mehrheit im Kantonsrat gesichert hat. Auch in der Bevölkerung kennt man den Puls zumindest von der letzten Abstimmung von 2013 her – der war alles andere als im Sinne dieses Anliegens.

Die nächsten Wochen werden zeigen, was kommt. Vielleicht hätte – auch im Sinne der Sache und der betroffenen Personen – mehr Zeit dafür eingeräumt werden sollen und auch Überlegungen hinsichtlich von Abschaffung von Einbürgerungshürden gemacht werden sollen.