CARTE BLANCHE FÜR DEN STADTRAT? Neuregelung der Finanzkompetenz

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Mein Votum als Mitglied der Spezialkommission Finanzdepartement während der Ratsdebatte zur Neuregelung der Finanzkompetenz

Wer schon einmal in Immobilien investiert hat, weiss, dass etliche Drittparteien beteiligt sind; Verkäufer, Käufer, Banken und bei Privaten Pensionskassen zur Finanzierung. Wenn die Stadt Zürich kauft, kommen der Gemeinderat und bei hohen Beträgen die Wahlberechtigten ins Spiel. Bisher durfte der Stadtrat gemäss Gemeindeordnung («GO») seit 2002 Anlagen im Wert von bis zu 2 Mio Franken in Eigenregie kaufen. Bei Beträgen ab 2 Mio Franken hat der Gemeinderat ein Wort mitzureden. In einer Ausnahmeregelung in der GO heisst es: «…betraglich unbegrenzt für Kaufgeschäfte, die keinen Aufschub dulden». Davon hat die Stadt bereits regelmässig Gebrauch gemacht. Zum Beispiel 2017 bei zwei Liegenschaften an der Neufrankengasse, besser bekannt als die «Gammelhäuser», im Wert von 26.1 Mio Franken und 2013 beim «Koch-Areal» für 70.2 Mio Franken. Der Gemeinderat hatte nichts zu sagen. Das darf nicht sein!

2018 wurde der Stadtrat mittels Motion beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung für eine Änderung der GO vorzulegen, wonach der Stadtrat zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in eigener Kompetenz Grundstücke und Liegenschaften kaufen kann (z.B. für Schulen). Diese sollen innerhalb von zwei Jahren vom Finanz- ins Verwaltungs-vermögen transferiert werden. 2019 wurde die Weisung in der zuständigen Spezialkommission Finanzen heftig diskutiert.

Kurz, es geht darum, die bestehenden Anlagenlimiten aufzuheben und dem Stadtrat freie Hand zu geben. Zeitnahe Information wurde versprochen. Ehrlich? Wenn wir von den Käufen erfahren, ist das ganze Geschäft abgeschlossen, und es kann nicht mehr eingegriffen werden.

Es kann und darf nicht sein, dass die Stadt frisch fröhlich Liegenschaften und Landreserven kauft, ohne vorher den Gemeinderat zu fragen. Es gilt zu verhindern, dass noch mehr «Gammelhäuser» und «Koch-Areale» im städtischen Portfolio landen, ohne vorher die entsprechenden Gremien miteinzubeziehen. Auch wenn der Stadtrat der zuständigen Kommission beteuert hat, dass es sich nicht um einen Blankocheck handelt. Damit keine Cartes Blanches leichtsinnig ausgenutzt werden, ist am 27. September ein klares Nein nötig.